Ein Schwerpunkt unserer juristischen Tätigkeit ist die Beratung von Arbeitgebern bei der Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern sowie bei der Abfassung von arbeitsrechtlichen Verträgen, Zeugnissen und Abmahnungen.
Zudem betreuen wir Arbeitnehmer und Betriebsräte insbesondere bei Fragen des Kündigungsschutzes und beim Aushandeln von Abfindungsvereinbarungen.
Gerichtliche Kündigungsschutzverfahren gehören ebenso zu unserer täglichen juristischen Praxis wie Gehalts- oder Eingruppierungsklagen.